Unsere Rechtsgebiete

Vertragsrecht

Verträge schließt jedes Unternehmen und jede Einzelperson täglich mehrfach. Soweit dabei keine Probleme auftreten, ist eine rechtliche Beratung nicht notwendig. Allerdings kann es bei wichtigen Verträgen sehr sinnvoll sein vor Abschluss von Verträgen den fachmännischen Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Ist ein Vertrag einmal abgeschlossen, können Probleme bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen oder der Kündigung bzw. Anfechtung von Verträgen auftreten. Wir beraten Sie gerne bereits bei der Erarbeitung und dem Entwurf von Verträgen, der Überprüfung des Inhaltes oder Überarbeitung von Verträgen, der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen oder der Kündigung bzw. Anfechtung von Verträgen. Dabei sind wir für Sie vor allem im Bereich der Arbeitsverträge, der Verträge von Geschäftsführern, der Verträge mit Vorständen, den Verträgen mit Handelsvertretern, den Verträgen mit freien Mitarbeitern sowie Dienstleistungsverträge als auch weitere Verträge für Sie tätig.

Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerhard Schäder
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Autor schaeder@schaeder.de

Unser Tätigkeitsgebiet:

Abmahnung, Abschluss, Anfechtung, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Durchsetzung, Entwurf, freier Mitarbeiter, Geschäftsführervertrag, Handelsvertreter, Kündigung, Scheinselbständigkeit, Überarbeitung, Vorstandsvertrag

RUFEN SIE UNS EINFACH AN:

Telefon: 0 89 / 5 44 14 60

ODER SCHREIBEN SIE UNS:

kanzlei@schaeder.de

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